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Die Tierhalter-Haftpflichtversicherung

Es passiert wirklich - überall - immer wieder ! Die zerrissene Hose des Briefträgers macht zwar Ärger, die finanziellen Folgen aber sind übersehbar und gering. Was aber, wenn es zu Verletzungen und damit zu Arztbehandlungen und Verdienstausfall kommt? Noch schlimmer wird es, wenn der geliebte Vierbeiner herumtollt und einen Autounfall verursacht. Sachschäden und Personenschäden werden dann unübersehbare finanzielle Ausmaße erreichen. Die finanzielle Verantwortung kann zum Ruin führen. Das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: wenn ein Hund oder ein Pferd Menschen, Tieren oder Gegenständen einen Schaden zufügt, haftet sein Halter für alle entstandenen Kosten. Natürlich wird jeder Hunde und Pferdefreund seinen Vierbeiner immer als braven und ungefährlichen Genossen bezeichnen, aber niemand kann rund um die Uhr ein wachsames Auge haben. Alle Risiken des täglichen Hunde- und Pferdelebens sind unübersehbar. Die finanziellen Folgen können tragbar oder auch ruinös sein. Für ein sicheres Leben mit dem Hund oder Pferd sollte sich jeder Tierhalter dieser Risiken bewußt werden und absichern.

Wird durch ein Tier ein Mensch getötet oder der Körper oder die Gesundheit eines Menschen verletzt oder eine Sache beschädigt, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen.
§ 833 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB)

 

Elektronischer Versicherungsordner

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Mit diesem Werkzeug können Sie Ihren heimischen Versicherungsordner nicht nur online bringen, sondern auch direkt übersichtlich vergleichen und prüfen, ob Ihre Versicherungen noch auf dem aktuellen Stand der Dinge sind! Nur wer seine eigenen Versicherungen im Überblick hat, kann auch Lücken in seinem Versicherungschutz erkennen und schließen oder seine bestehenden Versicherungen auf ein aktuelles Preis- Leistungsverhältniss prüfen. In unserem elektronischen Versicherungsordner wird Ihnen auf übersichtliche Weise genau das geboten.

Ihre Vorteile: Sie können von überall auf der Welt Ihre Versicherungen einsehen. Dies hilft Ihnen zum Beispiel im Ausland (Krankenversicherung) oder beim Steuerberater (wieviel Beiträge zahle ich nochmal?). Sie haben stets alles elektronisch und von überall auf der Welt im Überblick. Dazu vereinen Sie günstigste Prämien mit bestem Versicherungs- schutz! Helfen Sie sich selbst dabei Ihre Versorgungslücken herauszufinden und mit optimalen Versicherungslösungen zu füllen.

Probieren Sie es aus!

 

Autokredit


1. Der Autokredit

Ein Auto gehört heutzutage bereits zum gewohnten Lebensstandard und die meisten privaten Haushalte kommen nicht mehr nur mit einem Fahrzeug aus. Doch sind auch die Preise für Neu- sowie Gebrauchtwagen in den letzten Jahren enorm gestiegen und nicht jeder Autofahrer ist in der Lage solche Summen beim Autokauf bar zu begleichen. Finanzierung heißt hier heute für viele das Zauberwort und in der Tat bieten zahlreiche Banken ein spezielles Finanzierungsprodukt, den sog. Autokredit, zu flexiblen Konditionen an.

2. Besonderheiten des Autokredits

Ein Autokredit ist eine bestimmte Form des Ratenkredits, speziell ausgelegt auf die Anschaffung von Kraftfahrzeugen. In der Regel handelt es sich um eine Art Restkredit, da meistens eine Anzahlung auf den Kaufpreis geleistet und der Restbetrag in Form des Darlehens getilgt wird.
Es gibt die Möglichkeit, ein solches Darlehen direkt beim Händler und der jeweiligen Autobank oder über ein externes Kreditinstitut abzuschließen. Bevor man sich aber zu einer Finanzierung entschließt, sollte man die verschiedenen Angebote genau miteinander vergleichen. Nicht immer ist ein günstig wirkendes Angebot auch wirklich günstig.


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Mehr als zwei Millionen Riester-Fondssparpläne

Knapp 100.000 Bundesbürger haben im zweiten Quartal 2008 ihre private Altersvorsorge mit einem Riester-Fondssparplan aufgestockt. Das gab jetzt der Bundesverbandes Investment und Asset Management e.V. (BVI).

Die Riester-Rente mit Investmentfonds ist zur Erfolgsstory geworden, beschreibt der BVI die Entwicklung der Riester-Fonds zum 30. Juni 2008.

200.000 neue Riester-Fondssparpläne


Nach den knapp 110.000 Neuverträgen zwischen Januar und März haben zwischen April und Juni wieder gut 90.000 Deutsche einen staatlich geförderten Riester-Fondssparplan zur privaten Altersvorsorge abgeschlossen.

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Damit verlief das erste Halbjahr mit gut 200.000 nach eigener Einschätzung „sehr erfolgreich“ für die Investmentbranche. Insgesamt vertrauen mehr als 2,1 Millionen Bundesbürger auf Riester-Verträge mit Investmentfonds, um im Alter nicht von der knappen gesetzlichen Rente leben zu müssen.

Auf Jahressicht konnte die Zahl der Riester-Fondssparpläne um knapp 50 Prozent gesteigert und in den vergangenen zwei Jahren sogar beinahe verdreifacht werden, teilt der BVI mit.

So funktioniert das Riestern

Bei einem Riester-Vertrag beteiligt sich der Staat an der Vorsorge. Für jeden Riester-Sparer gibt es eine sogenannte Grundzulage von 154 Euro im Jahr. Für jeden kindergeldberechtigten Sprössling gibt es noch einmal 185 Euro pro Jahr dazu, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro – und bis zu 2.100 Euro sind im Jahr steuerlich absetzbar.

Man muss allerdings mindestens vier Prozent des Vorjahreseinkommens einzahlen, um in den Genuss der vollen Förderung zu kommen. Für den Eigenbeitrag hat der Gesetzgeber eine Untergrenze von 60 Euro im Jahr oder fünf Euro im Monat festgelegt.

Jetzt einfacher

Viele Begünstigte haben noch keinen Riester-Vertrag, weil ihnen das Beantragen der staatlichen Zuschüsse zu kompliziert erschien.

Dieses Hindernis ist inzwischen beseitigt. Der Zulagenantrag braucht nun nicht mehr jährlich, sondern nur noch einmal gestellt werden. Dabei ist jeder Versicherungsvermittler gerne behilflich.

 

Mehr Verantwortung für Berufsanfänger 


Nach der Ausbildung oder dem Studium ändert sich einiges. Die meisten freuen sich, endlich mehr Geld zu verdienen. Doch es gibt auch Nachteile. So ist man in einigen Bereichen nicht mehr bei den Eltern mitversichert und muss sich selbst um den richtigen Schutz kümmern.

Während Auszubildende und Studenten beispielsweise in der Haftpflicht- und Rechtsschutz-Versicherung der Eltern meist mitversichert sind, entfällt dieser Versicherungsschutz oftmals nach Beendigung der Ausbildung.

Darüber hinaus kommen oft Risiken wie ein eigener Hausrat hinzu, die es abzusichern gilt.

Existenzsicherung

Jeder haftet für den Schaden, den er angerichtet hat – und zwar in voller Höhe. Wer beispielsweise mit dem Fahrrad einen Unfall verursacht, haftet für alle entstandenen Schäden in unbegrenzter Höhe.

Gerade bei Personenschäden können diese Schadenersatz-Forderungen den finanziellen Ruin bedeuten. Besonders wichtig ist daher eine Privathaftpflicht-Versicherung. Diese leistet, wenn man durch fahrlässiges Verhalten einen Dritten geschädigt hat.

Sichere Finanzen

Wichtig ist zudem die eigene finanzielle Absicherung. Wer beispielsweise durch Unfall oder Krankheit berufs- oder gar erwerbsunfähig wird, erhält nur wenige gesetzliche Leistungen. Wer beispielsweise nach dem 1. Januar 1961 geboren wurde, hat keinen Anspruch mehr auf eine gesetzliche Berufsunfähigkeits-Rente.

Diese Versorgungslücke kann durch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung geschlossen werden. Diese zahlt je nach Vertrag auch dann, wenn man andere berufliche Tätigkeiten noch als Vollzeitbeschäftigung ausüben könnte.

Individueller Bedarf

Auch anderen Versicherungen wie die Rechtsschutz-, Hausrat- und Unfallversicherung müssen unter Umständen entsprechend der geänderten Lebenssituation angepasst werden, um nicht im Falle des Falles ohne Versicherungsschutz dazustehen.

Mit Hilfe eines Versicherungsfachmanns lässt sich zuverlässig ermitteln, welche Versicherungen notwendig sind und worauf man beim Berufsstart noch verzichten kann.
(Quelle: ino24.de)

 

Versicherungspflicht Krankenversicherung 2009

Im Zuge der Gesundheitsreform wird eine Versicherungspflicht in der Krankenversicherung eingeführt mit gravierenden Folgen für alle die diese Pflicht ignorieren.

Die Koalition hat in der Gesundheitsreform auch eine Versicherungspflicht für jeden Bundesbürger stehen, wo nun nach und nach Details bekannt werden.

Grundsätzlich muss jeder Bundesbürger bis zum 1.4.2009 bei einer privaten oder gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Wer unter 4.050 Euro (Jahresarbeitsentgeltgrenze) monatlich verdient, für den soll dies bereits ab dem 1.4.2007 gelten.
Für alle die ihren Schutz in der privaten Krankenversicherung verloren haben, weil sie die Beiträge nicht mehr bezahlen konnten müssen sich im Basistarif der privaten Krankenversicherung versichern. Der Basistarif sieht keine Gesundheitsprüfung vor, deshalb kann niemand abgelehnt werden.

Wer noch gar keine Krankenversicherung bisher hatte, kann wählen zwischen dem Basistarif und der normalen privaten Krankenversicherung, bei der normalen privaten Krankenversicherung ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich und die Versicherung kann auch den Schutz ablehnen.
Der Basistarif orientiert sich an dem Schutz der gesetzlichen Krankenversicherung und darf nicht mehr als der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse kosten also etwa 500 Euro im Monat.
Für alle die sich trotzdem nicht versichern und denken dass sie Zeit haben bis sie dann wirklich mal krank werden, kann es sehr teuer werden.
Die ersten sechs Monate müssen komplett nachentrichtet werden und alle weiteren Monate wird 1/6 des Monatsbeitrags fällig.
Ist es nicht mehr nachzuvollziehen wie lange gegen die Versicherungspflicht verstoßen wurde, wird behandelt als sei er 5 Jahre nicht versichert gewesen.

Kurz mal nachgerechnet würde dass bei angenommenen 500 Euro Monatsbeitrag den Nichtversicherten ca 7.500 Euro kosten.

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