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Abgabe der Steuererklärungen Drucken E-Mail

Nicht jeder muß zwingend eine Steuererklärung beim Finanzamt abgeben. Man unterscheidet zwischen Antragsveranlagung und Pflichtveranlagung. Wenn man nicht zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet ist, aber dennoch eine Steuererstattung erreichen will, kann man eine Antragsveranlagung vornehmen lassen.

Die Antragsveranlagung konnte man für die Jahre bis 2004 innerhalb von 2 Jahren beim Finanzamt einreichen. Für die Jahre ab 2005 gilt eine 4-jährige Frist. D.h. für das Jahr 2005 kann man noch bis zum Ende des Jahres 2009 eine Steuererklärung abgeben.

Wird man pflichtveranlagt, muss man seine Steuererklärung bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt einreichen. Man kann ggf. versuchen, bei dem Finanzamt eine Fristverlängerung zu erreichen. Beauftragt man einen Steuerberater mit der Bearbeitung der Steuererklärung, hat man 12 Monate Zeit, diese beim Finanzamt einzureichen.

Author:Joachim