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Ich bin Arbeitnehmer. Wann kann ich in die private Krankenversicherung wechseln? |
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Bis Juli 2006 war es gesetzlich so geregelt,
dass alle Angestellten immer dann in eine private Krankenversicherung
wechseln konnten, wenn das jährliche Bruttoeinkommen innerhalb eines
Jahres eine Grenze von 47.700 Euro übersteigt. Der Übertritt war dann
immer zum Januar des nächsten Jahres möglich. Bei einem
Arbeitgeberwechsel war der Übertritt sogar sofort möglich, sofern das
Einkommen bei der neuen Firma mindestens 3.975,00 Euro pro Monat
betragen hätte. Durch die neue Gesundheitsreform von 2006 wird ein
Wechsel in Zukunft jedoch zusätzlich erschwert. Die genauen Eckpunkte
stehen derzeit zwar noch nicht fest, doch spätestens ab der der
nächsten Sitzung im September sollen Angestellte nur noch dann in eine
private Versicherung wechseln können, wenn ihr Einkommen seit
mindestens 3 Jahren, also von 2004 bis einschließlich 2006 über der
Verdienstgrenze lag.
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