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Kündigungsfrist gesetzliche Krankenversicherung Drucken E-Mail
Wenn Sie als Arbeiter oder Angestellter bereits seit dem Jahr 2003 freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert waren, können Sie jederzeit und sogar relativ kurzfristig in eine private Krankenversicherung wechseln.

In dem Fall müssen Sie bei Ihrer jetzigen Krankenkasse lediglich eine Kündigungsfrist von 2 Monaten zum Monatsende einhalten.

Beispiel:

Wenn Sie die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kasse im kommenden August kündigen, kann Ihre Privatversicherung am 01. November starten.