| Versicherungspflichtgrenze |
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Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV nennt man auch Jahresarbeitsentgeltgrenze Beachte: Seit 01.01.2003 gibt es erstmals zwei Versicherungsgrenzen: Wer ist betroffen?Arbeitnehmer, die am 31.12,2002 in der GKV versichert waren |
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