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Versicherungspflichtgrenze Drucken E-Mail

Die Versicherungspflichtgrenze in der GKV nennt man auch Jahresarbeitsentgeltgrenze
(JAEG) bzw. Friedensgrenze.

Beachte: Seit 01.01.2003 gibt es erstmals zwei Versicherungsgrenzen:

Wer ist betroffen?

Arbeitnehmer, die am 31.12,2002 in der GKV versichert waren
(Allgemeine JAEG ) - JAEG (p. A.)
Arbeitnehmer, die am 31.12.2002 aktiv privat krankheitskostenvollversichert waren.
(Besondere JAEG) - JAEG (p. A.)