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Versicherungspflichtige in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Drucken E-Mail

Bedingungslos:

  • Seeleute (unter deutscher Flagge)
  • Bergleute
  • Auszubildende
  • GKV-vers. Arbeitslose mit Leistungsbezug
  • Umschüler
  • Rehabilitanten

Einkommensabhängig:

  • Angestellte und
  • Arbeiter mit Einkommen bis zur Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG)

andere Bedingungen:

  • Studenten bis zur Vollendung des 30. Lebensjahres bzw. bis zum 14. Fachsemester
  • Rentner als langjährig versicherte GKV - Mitglieder (9/10-Regelung)
  • Land - und forstwirtschaftliche Unternehmer
  • Künstler, Publizisten
  • PKV-vers. Arbeitslose mit Leistungsbezug (Befreiungsmöglichkeit!)

Neu: Versicherungspflicht für alle Nichtversicherten ab 01.04.2007

Folgende Betroffenen werden Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben hierfür Beiträge zu entrichten:
1.) Personen, die derzeit keinen anderweiterigen Anspruch auf absicherung um Krankheitsfall haben - also Nichtversicherte - und zuletzt in der GKV versichert waren
2.) personen, die bislang noch nie versichert waren. Dies gilt jedoch nicht für Perrsonen, die hauptberuflich selbständig erwerbstätig sind oder die nach § 6 Abs. 1und 2 SGB V versicherungsfrei sind ( d.h. Beschäftigte mit einem Verdienst über der Jahresarbeitsgrenze sowie Beamte, Richter, Zeitsoldaten etc. )