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Ein Kredit ist eigentlich das Eingehen einer Geldschuld, mit zeitlich verzögerter Rückzahlung. Kredite werden auch als Darlehen bezeichnet. Da es sich um Fremdkapital handelt, verursacht es Zinsen und belastet die Liquidität des Unternehmens. Es gibt verschiedene Formen von Krediten, so z. Bsp. Baukredite, Konsumkredite, Firmenkredite und weitere. Die gängigste Form sind Annuitätendarlehen neben Ratentilgungsdarlehen, Darlehen mit ausgesetzter Tilgung oder Versicherungsdarlehen.

In den meisten Fällen werden von dem Darlehensgeber Sicherheiten für die Herausgabe eines Kredites verlangt, wie z. Bsp. Sicherungsübereignung von Sachen, Abtretung von Forderungen, Bürgschaft eines Geschäftsführers und Grundschulden.

Sie sollten sich bei der Suche nach einem geeigneten Kredit acuh Der Effektivzins ist ein ausgezeichneter Kostenindikator bei der Suche nach preisgünstigen Darlehen. Es gibt gesetzliche Regelungen zur Berechnung des Effektivzinses, so dass Sie eine gute Sicherheit für den genauen Kostenapperat des gewünschten Kredites haben werden. Über die folgenden Kreditrechner können Sie Ihren gewünschten Kredit berechnen und auch gleich beantragen:

Kreditbanken im Vergleich
1. Ratenkreditvergleichsrechner
2. Ratenkreditvergleichsrechner

 

Das entgeltliche Darlehen ist ein gegenseitiger Vertrag. Das unentgeltliche Darlehen ist ein zweiseitig verpflichtender Vertrag. Im Rahmen der Schuldrechtsmodernisierung  zum 1. Januar 2002 hat der deutsche Gesetzgeber den Rechtscharakter des Darlehensvertrags von einem Realkontrakt in einen gegenseitigen Konsensualvertrag umgewandelt. Das Darlehen nach § 607 Abs. 1 BGB a.F. war noch als Realvertrag ausgestaltet. Zudem hat er die Bestimmungen für das Gelddarlehen (§ 488 ff BGB) und das Sachdarlehen (§ 607 ff BGB) im Bürgerlichen Gesetzbuch voneinander getrennt. Zugleich wurde das Recht des Verbraucherdarlehensvertrages, meistens gestaltet zwischen einer Bank und einem Kunden geschlossenen Gelddarlehensvertrags, das zuvor durch das Verbraucherkreditgesetz (VerbrKrG) geregelt war, neu in die § 491 ff BGB eingegliedert.

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