| Antrag / Annahme |
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Der Antragsteller bzw. der zukünftige Versicherungsnehmer
reicht den Antrag auf gewünschten Versicherungsschutz ein. Er ist einen
Monat an den Antrag gebunden. Der Antrag kann nach Prüfung innerhalb
von zwei Wochen angenommen, abgelehnt oder zu anderen Bedingungen
angenommen werden. Der Antrag in der Autoversicherung gilt als angenommen, wenn der Kunde eine schriftliche Bestätigung oder den Versicherungsschein erhält. Die Kraftfahrthaftpflichtversicherung gilt auch als angenommen, wenn der Versicherer innerhalb von zwei Wochen die vorläufige Deckung nicht kündigt. |



