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Berufsgruppenrabatt Drucken E-Mail
Versicherungsnehmer, die einen Beruf ausüben oder einer Berufsgruppe angehören, die vom Versicherer als günstig eingestuft ist, erhalten einen Rabatt.
Berücksichtigt wird der Beruf, den der Versicherungsnehmer zur Zeit hauptberuflich ausübt. Als Nachweis kann der Versicherer eine Bescheinigung des Arbeitgebers anfordern.
Über eine Änderung des Berufes muss der Versicherungsnehmer den Versicherer informieren.

Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben.