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Bindefrist (Antragsbindefrist) Drucken E-Mail
Der Antragsteller ist an seinen Versicherungsantrag einen Monat lang gebunden.
In dieser Zeit entscheidet der Versicherer über die Annahme oder Ablehnung des Antrages.
Wenn der Versicherer innerhalb von zwei Wochen die vorläufige Deckung nicht kündigt oder den Antrag mit Angabe eines Grundes nicht ablehnt, ist der Versicherungsvertrag zustande gekommen.