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Deckungssumme / Versicherungssumme Drucken E-Mail
In der Kfz-Haftpflichtversicherung kann der Versicherungsnehmer in der Regel wählen zwischen:
  •   Gesetzlicher Mindestdeckung
  •   50 oder 100 Mio Euro Deckung

Die gesetzlichen Deckungssummen betragen z. Zt.:
  •   7,5 Mio EUR für Personenschäden
  •   1,0 Mio EUR für Sachschäden
  •   50 000 EUR für Vermögensschäden

Die 50 oder 100 Mio Euro Deckung gilt pauschal für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Die Deckungssumme ist jedoch auf eine bestimmte Summe je geschädigte Person begrenzt. Die Summen liegen je nach Gesellschaft zwischen 6,5 Mio und 10 Mio Euro.
Es ist empfehlenswert, für einen geringen Aufpreis die 50 oder 100 Mio Euro Deckung zu wählen, da diese eine wesentlich höhere Sicherheit gewährleistet.