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Direktregulierung Drucken E-Mail
Bei der Direktregulierung werden von Dritten verursachte Schäden am Fahrzeug nicht von der Versicherung des Schadenverursacher sondern zunächst von der Kraftfahrtversicherung des Geschädigten beglichen.
Die Vorleistungen werden zu einem späteren Zeitpunkt von der gegnerischen Versicherung zurück erstattet.

Insbesondere bei Auslandsschäden ist dies von Vorteil, da die Regulierungszeit solcher Schäden sehr lange dauern kann.