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Einzelfahrerrabatt Drucken E-Mail
Wird das Fahrzeug ausschließlich vom Versicherungsnehmer gefahren, gewähren die meisten Versicherer einen Einzelfahrerrabatt. Über eine Änderung des Fahrerkreises muss der Versicherer informiert werden.

Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben.
Notfahrten wie z.B. Fahrten ins Krankenhaus oder zum Arzt sowie Probefahrten von Mitarbeitern einer Reparaturwerkstatt sind hiervon ausgeschlossen.