| Elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) |
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Seit 01.03.2008 löst die elektronische Versicherungsbestätigung (eVB) die Deckungs- oder Doppelkarte
bei der Kfz-Zulassung ab. Als Versicherungsbestätigung gilt nun eine
siebenstellige Zahlen- und Buchstabenkombination (kurz VB-Nummer), die
vom Haftpflichtversicherer vergeben wird. So können in einem vollständig elektronischen Verfahren die notwendigen Daten für die An- oder Ummeldung eines Fahrzeuges zwischen Versicherungsunternehmen, Kraftfahrt-Bundesamt und den örtlichen Zulassungsstellen ausgetauscht werden. Bis Ende 2008 gilt eine Übergangsphase, in der die VB-Nummer in die Versicherungskarte eingedruckt wird, da noch nicht alle Zulassungsbehörden elektronisch arbeiten. |



