Hauptmenü

Onlineberatung

iStock_Telefondame_Small_rechts

Hier geht's zur Onlineberatung

Bei Ihnen zu Hause. Per sichere
Verbindung 1:1 an Ihrem PC
Schlagen Sie einen Termin vor...

Erstbesitzerrabatt Drucken E-Mail
Der Versicherungsnehmer erhält einen Erstbesitzerrabatt, wenn er das Fahrzeug als Erstbesitzer erworben hat.
Der Beitrag richtet sich nach dem Alter des Fahrzeugs. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung des Fahrzeugs auf den Versicherungsnehmer.

Macht der Versicherungsnehmer bei Abschluss der Versicherung vorsätzlich falsche Angaben oder gibt während der Vertragslaufzeit Änderungen nicht bekannt, kann der Versicherer eine Vertragsstrafe erheben.