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Erstprämienverzug Drucken E-Mail
Bei Abschluss eines Versicherungsvertrages erhält der Versicherungsnehmer
Police und Beitragsrechnung, die er sofort begleichen muss. Wird die erste Prämie nicht rechtzeitig gezahlt, kann der Versicherer entweder die Prämie gerichtlich einfordern oder vom Vertrag zurückzutreten.
Rücktrittsmöglichkeiten sind eine ausdrücklich Rücktrittserklärung auszusprechen oder drei Monate untätig zu bleiben, so dass der Vertrag automatisch verfällt.

Im Schadensfall ist der Versicherer leistungsfrei, wenn bei Schadeneintritt die Erstprämie noch nicht gezahlt.

Die Erstprämie ist im Versicherungsvertragsgesetz (§ 38 VVG) geregelt.