Hauptmenü

Onlineberatung

iStock_Telefondame_Small_rechts

Hier geht's zur Onlineberatung

Bei Ihnen zu Hause. Per sichere
Verbindung 1:1 an Ihrem PC
Schlagen Sie einen Termin vor...

Adoptivkinder Drucken E-Mail
Gemäß § 178 d Abs. 2 VVG gilt auch für minderjährige adoptierte Kinder die Kindernachversicherung. Allerdings kann der Versicherer eine Risikoprüfung und einen angemessenen Risikozuschlag bis zur einfachen Prämienhöhe verlangen.