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Akupunktur Drucken E-Mail
Aufwendungen für Akupunktur werden i.d.R. im Rahmen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH) erstattet. Die Leistungsfrage sollte beim jeweiligen Versicherer vorher abgeklärt werden.

Einige gesetzliche Kassen bieten Wahltarife für alternative Therapieformen an. Auch im Rahmen einer privaten Krankenzusatzversicherung können diese alternative Heilmethoden versichert werden.