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Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht)
kann die versicherte Person eine Anwartschaftversicherung abschließen
bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung
in eine Anwartschaftversicherung überführen. Dadurch erwirbt die
versicherte Person das Recht, bei Wegfallder Voraussetzungen ohne
erneute Gesundheitsprüfung auf die Krankheitskostenversicherung
(Krankentagegeldversicherung) gleicher Tarifgrundlage überzugehen.
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