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Anwartschaftversicherung Drucken E-Mail
Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher Krankenversicherungspflicht) kann die versicherte Person eine Anwartschaftversicherung abschließen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung überführen. Dadurch erwirbt die versicherte Person das Recht, bei Wegfallder Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die Krankheitskostenversicherung (Krankentagegeldversicherung) gleicher Tarifgrundlage überzugehen.