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Für Angestellte und Arbeiter besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung, soweit das regelmäßige Bruttojahresarbeitsentgelt 75 Prozent der jährlichen Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Rentenversicherung nicht übersteigt (§§ 5, 6 SGB V). Für das Kalenderjahr 2005 gelten folgende Einkommensgrenzen: jährlich 42.300 € bzw. monatlich 3.525 €.