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Arbeitsentgelt (GKV) Drucken E-Mail
Alle Einnahmen aus der Beschäftigung sind mit Ihrem Bruttobetrag beitragspflichtig bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Grundsatz: Was lohnsteuerpflichtig = beitragpflichtig. Ausnahmen: Pauschal besteuerte Einkünfte.