| Arzneimittel (GKV) |
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Arzneimittel, die ärztlich verordnet sind, werden nach den Arzneimittelrichtlinien übernommen - ebenso Verbandsmittel. Zugezahlt werden müssen mindestens 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro pro Arzneimittel. Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel werden von den gesetzlichen Krankenkassen grundsätzlich nicht mehr erstattet. Bis zum 1.1.2004 wurden diese Arzneimittel schon zu zwei Dritteln selbst bezahlt. |



