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Arzneimittel (PKV) Drucken E-Mail
Die Aufwendungen für Arzneimittel werden tariflich erstattet, wenn sie von Ärzten, Zahnärzten oder Heilpraktikern verordnet und aus der Apotheke bezogen werden. Nähr-, Stärkungs-, kosmetische Mittel u.ä. gelten nicht als Arzneimittel (§ 4 Abs. 3 MB/KK). Als Arzneimittel gelten allopathische (Schulmedizin) und homöopathische Präparate