| Attestkosten |
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Die Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte bei Antragstellung
in der PKV zur Risikoprüfung werden von den Versicherungsgesellschaften
bezahlt. Beantragt der Antragsteller eine Krankenversicherung mit
Wartezeitenerlaß aufgrund einer ärztlichen/zahnärztlichen Untersuchung,
so muß er die Kosten hierfür selbst übernehmen. Kosten für ärztliche Gutachten und Atteste für private und dienstliche Zwecke sind gleichfalls selbst zu tragen. Wichtig: Bei sogenannten Probeanträgen werden die Kosten für die Atteste zur Risikoprüfung nur übernommen, wenn ein Vertrag zustande kommt. |



