| Ausländer in Deutschland |
|
|
|
Auch ausländische Staatsbürger, deren ständiger Wohnsitz in Deutschland liegt, sind grundsätzlich versicherbar. Nicht versicherbar sind jedoch diejenigen, die nur eine vorübergehende Aufenthaltsgenehmigung oder keine Arbeitserlaubnis besitzen. Ebenfalls nicht versicherbar sind Ausländer zwecks Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung. In der Reise-Krankenversicherung wird für Ausländer kein Versicherungsschutz für Reisen in das Heimatland geboten. |



