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Auslandsversicherungsschutz in der PKV Drucken E-Mail
Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen haben zeitlich unbegrenzte Europageltung. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muß der Aufenthalt wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann; längstens aber für weitere 2 Monate (§ 1 Abs. 4 MB/KK).
Für die Krankentagegeldversicherung besteht nur Anspruch auf Leistungen innerhalb Europas, wenn der Versicherte wegen akut aufgetretener Krankheiten oder Unfälle in ein öffentliches Krankenhaus zur stationären Behandlung eingeliefert wird (§ 1 Abs. 6 MB/KT). Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland können besondere Vereinbarungen getroffen werden. Für darüber hinausgehenden Versicherungsschutz (z.B. Krankenrücktransport) ist der Abschluß einer Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung ist zu empfehlen.