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Auslandsversicherungsschutz in der PKV |
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Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherungen haben zeitlich
unbegrenzte Europageltung. Während des ersten Monats eines
vorübergehenden Aufenthaltes im außereuropäischen Ausland besteht auch
ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz. Muß der Aufenthalt
wegen notwendiger Heilbehandlung über einen Monat hinaus ausgedehnt
werden, besteht Versicherungsschutz, solange die versicherte Person die
Rückreise nicht ohne Gefährdung ihrer Gesundheit antreten kann;
längstens aber für weitere 2 Monate (§ 1 Abs. 4 MB/KK). Für die Krankentagegeldversicherung
besteht nur Anspruch auf Leistungen innerhalb Europas, wenn der
Versicherte wegen akut aufgetretener Krankheiten oder Unfälle in ein
öffentliches Krankenhaus zur stationären Behandlung eingeliefert wird
(§ 1 Abs. 6 MB/KT). Für einen Aufenthalt im außereuropäischen Ausland
können besondere Vereinbarungen getroffen werden. Für darüber
hinausgehenden Versicherungsschutz (z.B. Krankenrücktransport) ist der
Abschluß einer Reisekrankenversicherung oder Auslandskrankenversicherung ist zu empfehlen.
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