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Die Tarife der PKV sehen i.d.R. keine Begrenzungen der Leistungen vor.
Beachte:
Bei der GKV wird Krankentagegeld für dieselbe Krankheit höchstens für 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren bezahlt. Tritt während der AU eine weitere Krankheit hinzu, wird die Leistungsdauer nicht verlängert.