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Beamte Drucken E-Mail
Beamte erhalten zu ihren Bezügen vom Dienstherrn eine Beihilfe zu den Krankheitskosten. Die Beihilfesätze sind entweder personen- oder familienstandsbezogen und richten sich nach den Beihilfevorschriften des Bundes bzw. Landes.
Siehe auch Beihilfe!