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Beginn des Versicherungsschutzes Drucken E-Mail
Der Versicherungsschutz beginnt nach Vertragsabschluß, jedoch nicht vor dem im Versicherungsschein genannten Termin und nicht vor Ablauf von eventuellen Wartezeiten. Der Vertrag ist geschlossen, wenn der Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer zugegangen ist oder eine Annahme schriftlich erklärt wurde.
Liegt die Annahme des Antrages nach dem (technischen) Versicherungsbeginn, können Leistungen erst ab dem Tage des Zustandekommens des Vertrages bezahlt werden.