| Beginnverlegung |
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| Der Beginn eines Vertrages kann unter bestimmten Voraussetzungen verlegt werden. Eine Beginnverlegung ist bis zu sechs Monate möglich, z. B. bei nicht rechtzeitiger Kündigung der Vorversicherung. Krankenversicherungsverträge mit aufgeschobenem technischen Beginn sind unzulässig, wenn die Versicherung erst später als sechs Monate nach Vertragsabschluss beginnen soll. |



