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Beihilfe Drucken E-Mail

Die Beihilfe ist ein eigenständiges Krankenfürsorgesystem, das die Eigenvorsorge des Beamten ergänzt. Der Dienstherr (z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) beteiligt sich an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht. Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt.
Sie ist personen- oder familienbezogen, je nach Bundesland. Der von der Beihilfe nicht gedeckte Teil der Krankheitskosten ist privat abzusichern.

Für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten besondere Bestimmungen (vgl. Bundeswehr und Zivildienstleistende). Post- und Bahnbeamte verfügen über eigene Versicherungs- einrichtungen.

Für Beamtenanwärter werden durch Sonderbedingungen ermäßigte Beiträge angeboten.