| Beihilfe |
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Die Beihilfe ist ein eigenständiges
Krankenfürsorgesystem, das die Eigenvorsorge des Beamten ergänzt. Der
Dienstherr (z.B. Bundes-, Landes- oder Kommunalbehörde) beteiligt sich
an den Krankheitskosten seiner Beamten im Rahmen der Fürsorgepflicht.
Die Beihilfe wird in prozentual unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Soldaten, Polizei- und Grenzschutzbeamte gelten besondere Bestimmungen (vgl. Bundeswehr und Zivildienstleistende). Post- und Bahnbeamte verfügen über eigene Versicherungs- einrichtungen. Für Beamtenanwärter werden durch Sonderbedingungen ermäßigte Beiträge angeboten. |



