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Beiträge in der PKV Drucken E-Mail
Die Beiträge zur privaten Krankenversicherung richten sich nach dem Leistungsumfang, Eintrittsalter, Geschlecht und dem Gesundheitszustand des Versicherten.

Für einen umfangreichen Versicherungsschutz zahlen Sie einen höheren Beitrag. Je niedriger das Eintrittsalter, desto geringer ist das Risiko zu erkranken und dementsprechend niedriger ist der Beitrag. Ausserdem werden Frauen vom Risiko höher als Männer eingestuft.

Arbeitgeberzuschuss
Wie in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrags, maximal bis zur Hälfte des durchschnittlichen Höchstbetrages der GKV. Der halbe Höchstbetrag liegt im Jahr 2007 bei 237 Euro.

Altersrückstellungen
Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Um die Beiträge auch im Alter stabil zu halten, bilden die privaten Krankenversicherer Rückstellungen. Privatversicherte zahlen deshalb von vornherein einen Sparanteil für Altersrückstellungen, die der Versicherer anlegt.

Seit dem 1.1.2000 zahlen Neuversicherte zusätzlich einen gesetzlichen Zuschlag von 10 Prozent auf ihren Beitrag. Bestimmte Tarife sind vom Zuschlag ausgenommen, z. B. das Kranken- und Krankenhaustagegeld und die Pflegepflichtversicherung. Diese Mittel sollen Beitragserhöhungen ab dem 65. Lebensjahr auffangen und zur Stabilisierung der Beiträge im Alter beitragen.

Beitrag reduzieren
Durch höhere Selbstbeteiligung, Absenkung des Leistungsniveaus und Beteiligung an Rückerstattungsmodellen kann der Beitrag positiv beeinflußt werden.