Hauptmenü

Onlineberatung

iStock_Telefondame_Small_rechts

Hier geht's zur Onlineberatung

Bei Ihnen zu Hause. Per sichere
Verbindung 1:1 an Ihrem PC
Schlagen Sie einen Termin vor...

Beitragsbemessungsgrenze Drucken E-Mail
In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Höchstbeitrag nach der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze, die 75 Prozent der Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr zum 1. Januar neu festgelegt.

Für das Kalenderjahr 2008 gelten folgende Einkommensgrenzen: jährlich 43.200 Euro bzw. monatlich 3.600 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung wird vom Bruttogehalt, maximal bis zur Höhe der Beitragsbemessungsgrenze, berechnet.