In der gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich der Höchstbeitrag nach der jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze,
die 75 Prozent der Grenze der gesetzlichen Rentenversicherung beträgt. Die Beitragsbemessungsgrenze wird jedes Jahr zum
1. Januar neu festgelegt.
Für das Kalenderjahr 2008 gelten folgende Einkommensgrenzen: jährlich
43.200 Euro bzw. monatlich 3.600 Euro. Der Beitrag zur gesetzlichen
Krankenversicherung wird vom Bruttogehalt, maximal bis zur Höhe der
Beitragsbemessungsgrenze, berechnet.
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