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Beitragserhöhung (BAP) in der PKV Drucken E-Mail

Kostensteigerungen im Gesundheitswesen und zunehmende Beanspruchung der Versicherungsleistungen verursachen von Zeit zu Zeit Beitragserhöhungen. Der Versicherer vergleicht min. jährlich die erforderlichen mit den kalkulierten Versicherungsleistungen. Wenn die Gegenüberstellung eine Veränderung von mind. 10% ergibt, werden alle Tarifbeiträge vom Versicherer überprüft und nach jeweiliger Genehmigung durch den Treuhänder angepaßt.

Gilt auch für Erhöhung der Selbstbeteiligung ! (§§ 8b, 18 MB/KK u..§8bMB/KT

Beitragsänderungen kommen auch zustande, wenn während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages individuelle änderungen des Versicherungsschutzes vereinbart werden.( z.B. Erhöhung der Leistung). Es gilt dann das tatsächliche Eintrittsalter ( EA) Bisheriges EA wird insoweit berücksichtigt, daß vorhandene Altersrückstellungen angerechnet werden. ( Aber nur innerhalb des gleichen Musterbedingungsbereiches und beim gleichen Versicherer).

Weitere Möglichkeit: "Vergreisung" der Tarife. Aufgrund der Wettbewerbsfähigkeit werden neue Tarife auf den Markt gebracht mit der Folge, daß junge Versicherte abwandern und neue Versicherte nicht mehr hinzukommen oder auch die alten Tarife für Neuzugänge geschlossen werden » sprunghafte Beitragsanpassungen sind dadurch möglich.
Das Versicherungsunternehmen muß aber allen Versicherten die übernahme in den neuen Tarif ohne Gesundheitsprüfung und Risikozuschläge anbieten.

Maßnahmen der Versicherer gegen die BAP:

  • Verwaltungskosten: Bisher prozentuale Umlegung » je höher der Beitrag, desto höher die Verwaltungskosten. Jetzt wurde umgestellt auf Stückkosten, d.h., Policen mit hohen Beiträgen werden entlastet, Policen mit niedrigen Beiträgen werden entsprechend belastet.
  • Höhere Altersrückstellungen: Die jüngeren Versicherten zahlen mehr » es kann mehr Geld zinsbringend für später angelegt werden.
  • Weniger Beitragsrückerstattung: überschüsse sollen Verteuerungen der Beiträge abfangen.

Außerordentliches Kündigungsrecht bei BAP

Kündigungsmöglichkeit der Krankenversicherung innerhalb 4 Wochen nach Zugang des Schreibens für die BAP.

Beachte aber:
Bisher erworbene Altersrückstellungen gehen bei einem Wechsel der Krankenversicherung verloren.