| Beitragsrückerstattung (BRE) in der PKV |
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Die erfolgsunabhängige Beitragsrückerstattung entsteht, wenn der
Versicherte keine Leistung im vorangegangenen Jahr in Anspruch nimmt. Die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung entsteht, wenn der Versicherer überschüsse für die Versicherten erwirtschaftet. überschüsse entstehen aus einer vorsichtigen Beitragskalkulation, einem günstigen Schadenverlauf, niedrigen Verwaltungs- und Betriebskosten, höheren Erträgen aus den Vermögensanlagen sowie einem nicht verbrauchten Sicherheitszuschlag. Die Verwendung der BRE wird in der PKV unterschiedlich gehandhabt. In der Regel wird eine Mischung aus Direktauszahlung und der Zahlung von Einmalbeiträgen für Beitragssenkungen oder zur Abwendung bzw. Minderung notwendiger Beitragserhöhungen praktiziert. Bei der Direktauszahlung werden verschiedene Formen angewandt, z.B.
In
Zukunft verliert die BRE wohl an Bedeutung, da der Gesetzgeber
festgelegt hat, daß ein Großteil des erwirtschafteten überschusses,
auch dem auch die herkömmliche BRE gezahlt wird, zur Aufstockung der Altersrückstellung zu verwenden ist und damit nicht mehr für die BRE zur Verfügung steht. Neu gegründete Krankenversicherungsunternehmen verfügen in den ersten Jahren noch nicht über eine aus überschüssen zu bildende Rückstellung für Beitragsrückerstattung. |



