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Beitragszahlung Drucken E-Mail

Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in monatlichen Raten gezahlt werden kann.

Bedeutung der Ratenzahlung:
Dem VN wird Stundung gewährt, anderseits aber Unteilbarkeit des Beitrages, d.h., daß z.B. bei einem Rücktritt des VU vom Vertrag ( z.B. wegen Anzeigepflichtverletzung) der Versicherer Anspruch auf den Beitrag bis zum Ende des Versicherungsjahres hat.
Die 1. Beitragsrate ist spätestens nach Aushändigung des Versicherungsscheines fällig.

Beachte: § 38 VVG Erstprämie
Rücktritt bei Nichtzahlung der Erstprämie innerhalb von 3 Monaten nach Fälligkeit.

Wird der Beitrag für ein Jahr im Voraus bezahlt, geben die Versicherer einen Beitragsnachlaß.