| Berufskrankheiten / -unfälle |
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| Berufskrankheiten / -unfälle sind bedingungsgemäß mitversichert (§ 1 MB/KK und MB/KT, § 5 Abs. 3 MB/KK), sofern Aufwendungen auftreten, die über Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung, gesetzlichen Rentenversicherung, freien Heilfürsorge oder gesetzlichen Unfallfürsorge hinausgehen. |



