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Berufsunfähigkeit Drucken E-Mail

Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit zu mehr als 50 Prozent erwerbsunfähig ist. Die Verdienstausfallversicherung (Krankentagegeldversicherung) endet zum Schluß des Monats, in dem die Berufsunfähigkeit eingetreten ist.

Tritt die Berufsunfähigkeit im Verlaufe eines Versicherungsfalls (Arbeitsunfähigkeit) ein, so endet das Versicherungsverhältnis spätestens drei Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit (§ 15b MB/KT). (Leistungsunterschiede der Gesellschaften !)

Für die Dauer einer vorübergehenden Berufsunfähigkeit kann i.d.R. eine Anwartschaftversicherung beantragt werden.

Bei Berufsunfähigkeit tritt die Gesetzliche Rentenversicherung und / oder die Private Berufsunfähigkeitsversicherung ein.