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Die Bezugsgröße stellt eine zentrale Kennzahl in
der gesetzlichen Sozialversicherung dar. Sie ist das
Durchschnittseinkommen aller Versicherten der Rentenversicherung aus
dem vorvergangenen Kalenderjahr, aufgerundet auf den nächsthöheren,
durch 420 teilbaren Betrag.
Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu ermittelt und beträgt für 2008
monatlich 2.485 Euro (alte Bundesländer) und 2.100 Euro (neue
Bundesländer).
Die Bezugsgröße wird beispielsweise in der gesetzlichen Krankenversicherung
für die Ermittlung der Einkommensgrenze für die Berechtigung zur beitragsfreien Familienversicherung
verwendet.
Sinn der Bezugsgröße ist es, Veränderungen des Preisgefüges,
des durchschnittlichen Nettoeinkommens etc. zu berücksichtigen, ohne viele darauf Bezug nehmende
Gesetzestexte bei jeder Änderung anpassen zu müssen. Da sie im Voraus festgelegt wird, stellt
sie also eine Kennzahl für die zukünftige wirtschaftliche Situation der Bundesrepublik Deutschland dar.
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