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Bundespflegesatzverordnung Drucken E-Mail

Sie ist am 01.01.74 in Kraft getreten, wurde zum 01.01.86 geändert und hat den Berechnungsmodus bei Unterbringung im Krankenhaus neu geregelt und gleichzeitig die verschiedenen Pflegeklassen (1., 2. und 3. Klasse) abgelöst.
Die Normalunterkunft erfolgt im Dreibett- o. Mehrbettzimmer. Daneben besteht die Möglichkeit, die Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen.

Damit kann gleichzeitig die privatärztliche Behandlung in Anspruch genommen werden. Die Kosten für Privatpatienten setzen sich nach der Bundespflegesatzverordnung aus folgenden Positionen zusammen:

  1. allgemeiner Pflegesatz bzw. besonderer Pflegesatz ( bei med. Sondereinrichtungen)
  2. gesondert berechenbare Nebenleistungen sog. Sonderent-gelte (diagnostische. u. therapeutische Verfahren sowie Medikamente, die nicht im Pflegesatz berücksichtigt sind)
  3. gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Drei- oder Mehrbettzimmer
  4. Zuschlag für Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer (einschließlich Sonderverpflegung sowie Zimmerausstattung mit Bad, WC u. Telefonanschluß
  5. privatärztliche Behandlung sowie Geburtshilfe.