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Bundespflegesatzverordnung |
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Sie ist am 01.01.74 in Kraft getreten, wurde zum 01.01.86 geändert
und hat den Berechnungsmodus bei Unterbringung im Krankenhaus neu
geregelt und gleichzeitig die verschiedenen Pflegeklassen (1., 2. und
3. Klasse) abgelöst. Die Normalunterkunft erfolgt im Dreibett- o. Mehrbettzimmer. Daneben besteht die Möglichkeit, die Unterkunft in einem Ein- oder Zweibettzimmer zu wählen.
Damit kann gleichzeitig die privatärztliche Behandlung in Anspruch
genommen werden. Die Kosten für Privatpatienten setzen sich nach der
Bundespflegesatzverordnung aus folgenden Positionen zusammen: - allgemeiner Pflegesatz bzw. besonderer Pflegesatz ( bei med. Sondereinrichtungen)
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gesondert berechenbare Nebenleistungen sog. Sonderent-gelte
(diagnostische. u. therapeutische Verfahren sowie Medikamente, die
nicht im Pflegesatz berücksichtigt sind)
- gesondert berechenbare Leistungen eines Belegarztes im Drei- oder Mehrbettzimmer
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Zuschlag für Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer (einschließlich
Sonderverpflegung sowie Zimmerausstattung mit Bad, WC u. Telefonanschluß
- privatärztliche Behandlung sowie Geburtshilfe.
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