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Delegationsverfahren bei Psychotherapie |
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Unter dem Delegationsverfahren bei Psychotherapie
versteht man die Übertragung einer Behandlung an einen nichtärztlichen
Behandler (z.B. Diplompsychologen). Folgende Voraussetzungen müssen
hierfür erfüllt sein: Der Arzt muß - vor Beginn der Behandlung die medizinische Notwendigkeit feststellen,
- die Form der Psychotherapie bestimmen,
- den Behandlungsumfang festlegen,
- die nichtärztliche Behandlung kontrollieren,
- die erforderlichen Auskünfte erteilen, d.h. er muß berichtsfähig sein.
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