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Einkommen Drucken E-Mail
Für die Berechnung des Tagessatzes für das Krankentagegeld ist die Höhe des Monatsnettoeinkommens zugrundezulegen. Die Höhe des Monatsnettoeinkommens (Durchschnittseinkommen) ergibt sich aus dem Durchschnittswert der letzten 12 Monate vor Antragstellung (§4 Abs. 2 MB/KT).