| Entbindung |
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Eine Entbindung ist keine Krankheit » dennoch: Leistungen für Schwangerschaft und Entbindungen werden bedingungsgemäß, im vereinbarten tariflichen Rahmen übernommen in der Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (§1 Abs. 2a MB/KK). Dies gilt nicht für die Krankentagegeldversicherung. Einige Versicherer bezahlen aber unter bestimmten Voraussetzungen ein Krankentagegeld. |



