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Erhöhung des Versicherungsschutzes Drucken E-Mail

Für Mehrleistungen, die sich aus einem Tarifwechsel oder einer Erhöhung des Versicherungsschutzes ergeben, sind grundsätzlich Wartezeiten abzuleisten (§ 3 MB/KK und MB/KT). Einzelne Versicherer verzichten aber auf die Wartezeiten! Für Mehrleistungen ist eine erneute Prüfung der Gesundheitsangaben des Versicherten erforderlich. Deshalb ist für hinzukommende oder geänderte Tarife ein Antrag notwendig.

Bei Reduzierung des Versicherungsschutzes ist keine Risikoprüfung erforderlich aber ebenfalls ein Antrag!

Ausnahme:

Für die Erhöhung des Krankentagegeldes bieten viele Versicherer eine Erhöhungsaktion an, die ohne Risikoprüfung durchgeführt wird in auch keine Wartezeiten hat.