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Ersatzleistungen bei Krankenhausaufenthalt Drucken E-Mail

Anstelle von Kostenersatz für Wahlleistungen wird im tariflichen Rahmen ein Krankenhaustagegeld gewährt.

Wird zum Beispiel auf versichertes Einbettzimmer verzichtet und nur ein Zweibettzimmer in Anspruch genommen, wird ein Ausgleich in Form eines Krankenhaustagegeldes gezahlt.