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Erschwerung/Risikozuschlag Drucken E-Mail

Ist das Risiko durch Vorerkrankungen erhöht, so kann die Annahme des Antrages von einer besonderen Bedingung (Erschwerung) abhängig gemacht werden. Dies kann ein Risikozuschlag oder ein Ausschluß sein. Beide Arten der Erschwerung können auf Dauer oder mit der Zusage einer späteren überprüfung vereinbart werden. Welche Art der Erschwerung gewählt wird, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie z.B. Alter der versicherten Person, Dauer und Schwere der Erkrankung bzw. Unfallfolgen.

Der Ausschluß einer Vorerkrankung ist nicht zu empfehlen!