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Fahrtkosten (Transport-)GKV Drucken E-Mail
  • Stationär: Für Rettungseinsätze und Fahrten zu stationären Behandlungen ist eine Selbstbeteiligung in Höhe von 12,50 Euro festgelegt.
  • Ambulant: Fahrten zu ambulanter Behandlung gehen vollständig zu Lasten des Versicherten.
Siehe Arzneimittel GKV (1. GKV - Neuordnungsgesetz)