| Festzuschüsse |
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Die prozentuale Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an
Zahnersatzkosten wurde ab Januar 2005 durch sogenannte
befundorientierte Festzuschüsse ersetzt. Diese legt der Gemeinsame
Bundesausschuss der Zahnärzte und Kranken- kassen anhand von statistischen Erhebungen fest. Je nach zahnärztlichem Befund beteiligt sich die Kasse mit einem Pauschalbetrag an den gesamten Behandlungskosten. Wurde das Bonusheft 5 bzw. 10 Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20% bzw. 30%. |
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