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Festzuschüsse Drucken E-Mail
Die prozentuale Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an Zahnersatzkosten wurde ab Januar 2005 durch sogenannte befundorientierte Festzuschüsse ersetzt. Diese legt der Gemeinsame Bundesausschuss der Zahnärzte und Kranken-
kassen anhand von statistischen Erhebungen fest.

Je nach zahnärztlichem Befund beteiligt sich die Kasse mit einem Pauschalbetrag an den gesamten Behandlungskosten.
Wurde das Bonusheft 5 bzw. 10 Jahre lückenlos geführt, erhöht sich der Festzuschuss um 20% bzw. 30%.