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Gemischte Krankenanstalten Drucken E-Mail

Unter gemischten Krankenanstalten versteht man Krankenhäuser, die sowohl medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung, als auch Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen oder auch Rekonvaleszenten aufnehmen.
Soll eine stationäre Heilbehandlung in einer gemischtem Anstalt durchgeführt werden, dann muß unbedingt vor Behandlungsbeginn die schriftliche Kostenzusage des jeweiligen PKV Unternehmens eingeholt werden!

Für Kur- und Sanatoriumsaufenthalt besteht kein tariflicher Leistungsanspruch, nur einzelne Unternehmen zahlen freiwillige Leistungen.