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Gesamtsozialversicherungsbeitrag Drucken E-Mail
Die Beiträge zur Kranken-, Pflege-, und Rentenversicherung sowie zur Bundesanstalt für Arbeit werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag (GSV) durch den AG an die Einzugsstelle gezahlt.
Gleiches gilt für die Umlagen zur Lohnausgleichskasse.